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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1332;Rechtssatz
Ohne Angabe von Schlusszeiten kann dem Vertreter des Revisionswerbers kein über einen minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden vorgeworfen werden, wenn er bei der Postaufgabe den Hinweis auf die "24h-Versandbox" dahingehend verstand, dass die Sendung bis 24.00 Uhr von der Post in Behandlung genommen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017020155.L04Im RIS seit
19.12.2018Zuletzt aktualisiert am
07.01.2019