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E1PNorm
12010P/TXT Grundrechte Charta;Rechtssatz
Soweit vorgebracht wird, gegenständlich liege "eine Verletzung der Bestimmungen der GRC sowie der MRK (Art. 3 und 8)" vor, verkennt der Revisionswerber, dass ein abstraktes Recht auf richtige Anwendung von durch Paragraphenzahlen bezeichneten Bestimmungen nicht besteht. Dabei handelt es sich nicht um einen Revisionspunkt, sondern um einen Revisionsgrund iSd § 28 Abs. 1 Z 5 VwGG (vgl. VwGH 7.9.2018, Ra 2018/07/0433, 0434, mwN).Soweit vorgebracht wird, gegenständlich liege "eine Verletzung der Bestimmungen der GRC sowie der MRK (Artikel 3 und 8)" vor, verkennt der Revisionswerber, dass ein abstraktes Recht auf richtige Anwendung von durch Paragraphenzahlen bezeichneten Bestimmungen nicht besteht. Dabei handelt es sich nicht um einen Revisionspunkt, sondern um einen Revisionsgrund iSd Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 5, VwGG vergleiche VwGH 7.9.2018, Ra 2018/07/0433, 0434, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018140251.L01Im RIS seit
28.12.2018Zuletzt aktualisiert am
16.01.2019