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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Rechtssatz
Mit der bloßen Behauptung, das Verwaltungsgericht habe mit der Abweisung der Beschwerde gegen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verstoßen, aus der sich wiederum die Zulässigkeit der außerordentlichen Revision ergäbe, wird einer gesonderten Darstellung nach § 28 Abs. 3 VwGG nicht entsprochen (Hinweis VwGH 29.6.2017, Ra 2017/16/0050, sowie 19.12.2017, Ra 2017/16/0138, mwN).Mit der bloßen Behauptung, das Verwaltungsgericht habe mit der Abweisung der Beschwerde gegen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verstoßen, aus der sich wiederum die Zulässigkeit der außerordentlichen Revision ergäbe, wird einer gesonderten Darstellung nach Paragraph 28, Absatz 3, VwGG nicht entsprochen (Hinweis VwGH 29.6.2017, Ra 2017/16/0050, sowie 19.12.2017, Ra 2017/16/0138, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018160199.L02Im RIS seit
28.12.2018Zuletzt aktualisiert am
22.03.2019