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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §38 Abs2Rechtssatz
Im Zusammenhang mit der Beurteilung eines wichtigen dienstlichen Interesses im Sinn von § 38 Abs. 2 und 3 BDG 1979 bestehen ausgehend von am bisherigen Arbeitsplatz des Beamten anfallenden Überstunden im Ausmaß von ca. zehn Stunden pro Monat keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass überhaupt eine ins Gewicht fallende, im Verhältnis zu der monatlichen Normalarbeitszeit signifikante überdurchschnittliche Belastung, geschweige denn eine "Überlastung" des Beamten vorgelegen ist (vgl. VwGH 29.4.2011, 2010/12/0064).Im Zusammenhang mit der Beurteilung eines wichtigen dienstlichen Interesses im Sinn von Paragraph 38, Absatz 2 und 3 BDG 1979 bestehen ausgehend von am bisherigen Arbeitsplatz des Beamten anfallenden Überstunden im Ausmaß von ca. zehn Stunden pro Monat keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass überhaupt eine ins Gewicht fallende, im Verhältnis zu der monatlichen Normalarbeitszeit signifikante überdurchschnittliche Belastung, geschweige denn eine "Überlastung" des Beamten vorgelegen ist vergleiche VwGH 29.4.2011, 2010/12/0064).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018120053.L01Im RIS seit
01.08.2019Zuletzt aktualisiert am
02.08.2019