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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §292 ;Rechtssatz
Der Rechtsprechung des VwGH zur Rechtslage vor der Novelle BGBl. I Nr. 111/2010 zufolge ist dann, wenn nach der Erteilung des Aufenthaltstitels ein Anspruch auf Ausgleichszulage (die keine Sozialhilfeleistung der Gebietskörperschaft iSd § 11 Abs. 5 erster Satz NAG 2005 ist) bestanden hat, dies bei der Errechnung der zur Verfügung stehenden Unterhaltsmittel zu berücksichtigen(vgl. VwGH 26.8.2010, 2007/21/0483). Der neu angefügte letzte Satz des § 11 Abs. 5 NAG 2005 stellt insofern eine Reaktion auf diese Rechtsprechung dar, als derartige soziale Leistungen bei Erstanträgen nunmehr nicht zu berücksichtigen sind (vgl. VwGH 20.8.2013, 2012/22/0027, sowie - zur Familienbeihilfe - 11.11.2013, 2012/22/0017).Der Rechtsprechung des VwGH zur Rechtslage vor der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2010, zufolge ist dann, wenn nach der Erteilung des Aufenthaltstitels ein Anspruch auf Ausgleichszulage (die keine Sozialhilfeleistung der Gebietskörperschaft iSd Paragraph 11, Absatz 5, erster Satz NAG 2005 ist) bestanden hat, dies bei der Errechnung der zur Verfügung stehenden Unterhaltsmittel zu berücksichtigen(vgl. VwGH 26.8.2010, 2007/21/0483). Der neu angefügte letzte Satz des Paragraph 11, Absatz 5, NAG 2005 stellt insofern eine Reaktion auf diese Rechtsprechung dar, als derartige soziale Leistungen bei Erstanträgen nunmehr nicht zu berücksichtigen sind vergleiche VwGH 20.8.2013, 2012/22/0027, sowie - zur Familienbeihilfe - 11.11.2013, 2012/22/0017).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2017220002.J06Im RIS seit
21.01.2019Zuletzt aktualisiert am
08.04.2019