Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Rechtssatz
Dass eine Fahrzeuglenkerin zum Durchfahren der Kurve den Gegenverkehr abwarten musste, erforderte von ihr kein rechtswidriges Verhalten wie das Überfahren einer Sperrfläche (vgl. VwGH 20.12.1993, 93/02/0192) und kann lediglich als Behinderung angesehen werden.Dass eine Fahrzeuglenkerin zum Durchfahren der Kurve den Gegenverkehr abwarten musste, erforderte von ihr kein rechtswidriges Verhalten wie das Überfahren einer Sperrfläche vergleiche VwGH 20.12.1993, 93/02/0192) und kann lediglich als Behinderung angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2017020021.J03Im RIS seit
11.01.2019Zuletzt aktualisiert am
18.01.2019