Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §24 Abs3 litd;Rechtssatz
Es entlastet den falsch Parkenden grundsätzlich nicht, wenn sich vor oder nach seinem Fahrzeug eine weitere Engstelle befindet (vgl. VwGH 31.7.1998, 97/02/0489)Es entlastet den falsch Parkenden grundsätzlich nicht, wenn sich vor oder nach seinem Fahrzeug eine weitere Engstelle befindet vergleiche VwGH 31.7.1998, 97/02/0489)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2017020021.J02Im RIS seit
11.01.2019Zuletzt aktualisiert am
18.01.2019