RS Vwgh 2018/12/14 Ra 2018/01/0406

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Veröffentlicht am 14.12.2018
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;
StGB §192;

Rechtssatz

Für die Beurteilung nach § 10 Abs. 1 Z 6 StbG 1985 ist es unerheblich, ob die vom Verleihungswerber (hier: in Ägypten) eingegangene mehrfache Ehe (Bigamie) in Österreich von ordentlichen Gerichten oder Verwaltungsbehörden geahndet wurde bzw. werden konnte.Für die Beurteilung nach Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG 1985 ist es unerheblich, ob die vom Verleihungswerber (hier: in Ägypten) eingegangene mehrfache Ehe (Bigamie) in Österreich von ordentlichen Gerichten oder Verwaltungsbehörden geahndet wurde bzw. werden konnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018010406.L09

Im RIS seit

25.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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