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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Rechtssatz
Für die Beurteilung nach § 10 Abs. 1 Z 6 StbG 1985 ist es unerheblich, ob die vom Verleihungswerber (hier: in Ägypten) eingegangene mehrfache Ehe (Bigamie) in Österreich von ordentlichen Gerichten oder Verwaltungsbehörden geahndet wurde bzw. werden konnte.Für die Beurteilung nach Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG 1985 ist es unerheblich, ob die vom Verleihungswerber (hier: in Ägypten) eingegangene mehrfache Ehe (Bigamie) in Österreich von ordentlichen Gerichten oder Verwaltungsbehörden geahndet wurde bzw. werden konnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018010406.L09Im RIS seit
25.01.2019Zuletzt aktualisiert am
21.03.2019