RS Vwgh 2018/12/14 Ra 2018/01/0406

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2018
beobachten
merken

Index

20/09 Internationales Privatrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Rechtssatz

Das Eingehen einer mehrfachen Ehe (Bigamie) verletzt die geschützten Grundwertungen des österreichischen Rechts. Es ist somit von einem fehlenden Bekenntnis des Verleihungswerbers nach § 11 StbG 1985 zu den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft auszugehen.Das Eingehen einer mehrfachen Ehe (Bigamie) verletzt die geschützten Grundwertungen des österreichischen Rechts. Es ist somit von einem fehlenden Bekenntnis des Verleihungswerbers nach Paragraph 11, StbG 1985 zu den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft auszugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018010406.L04

Im RIS seit

25.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten