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41/02 AsylrechtNorm
AsylG 2005 §4a;Rechtssatz
Bei einer Zurückweisung eines Antrages auf internationalen Schutz nach § 4a AsylG 2005 gelangt § 21 Abs. 6a BFA-VG 2014 zur Anwendung, wonach das BVwG ua. über Beschwerden gegen zurückweisende Entscheidungen im Zulassungsverfahren ohne Abhaltung einer mündlichen Verhandlung entscheiden kann.Bei einer Zurückweisung eines Antrages auf internationalen Schutz nach Paragraph 4 a, AsylG 2005 gelangt Paragraph 21, Absatz 6 a, BFA-VG 2014 zur Anwendung, wonach das BVwG ua. über Beschwerden gegen zurückweisende Entscheidungen im Zulassungsverfahren ohne Abhaltung einer mündlichen Verhandlung entscheiden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010169.L03Im RIS seit
23.01.2019Zuletzt aktualisiert am
01.02.2019