RS Vwgh 2018/12/18 Ra 2016/04/0148

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Veröffentlicht am 18.12.2018
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

In Bezug auf den Schuldspruch einerseits und den Ausspruch über die Strafe bzw. die Ermahnung andererseits liegen trennbare Absprüche vor (vgl. VwGH 19.5.1993, 92/09/0031).In Bezug auf den Schuldspruch einerseits und den Ausspruch über die Strafe bzw. die Ermahnung andererseits liegen trennbare Absprüche vor vergleiche VwGH 19.5.1993, 92/09/0031).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016040148.L02

Im RIS seit

29.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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