RS Vwgh 2018/12/19 Ra 2018/06/0253

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Veröffentlicht am 19.12.2018
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Index

L82007 Bauordnung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
BauO Tir 2018 §46 Abs1;

Rechtssatz

Ein Exekutionstitel ist ausreichend bestimmt, wenn ein Fachkundiger weiß, welche Maßnahmen durchzuführen sind (vgl. etwa VwGH 13.11.2012, 2012/05/0124, mwN).Ein Exekutionstitel ist ausreichend bestimmt, wenn ein Fachkundiger weiß, welche Maßnahmen durchzuführen sind vergleiche etwa VwGH 13.11.2012, 2012/05/0124, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018060253.L01

Im RIS seit

15.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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