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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Nach § 16 Abs. 5 Vlbg RPG 1996 hat der Antrag die zur Beurteilung des Vorliegens der jeweiligen Bewilligungsvoraussetzungen erforderlichen Angaben zu enthalten, wobei deren Richtigkeit durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder, soweit dies nicht möglich ist, anderweitig glaubhaft zu machen ist. Ein auf die Ergänzung der in dieser Bestimmung geforderten Angaben und Beweismittel gerichteter Verbesserungsauftrag ist zulässig und die Nichterfüllung dieses Auftrages rechtfertigt die Zurückweisung des Antrages.Nach Paragraph 16, Absatz 5, Vlbg RPG 1996 hat der Antrag die zur Beurteilung des Vorliegens der jeweiligen Bewilligungsvoraussetzungen erforderlichen Angaben zu enthalten, wobei deren Richtigkeit durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder, soweit dies nicht möglich ist, anderweitig glaubhaft zu machen ist. Ein auf die Ergänzung der in dieser Bestimmung geforderten Angaben und Beweismittel gerichteter Verbesserungsauftrag ist zulässig und die Nichterfüllung dieses Auftrages rechtfertigt die Zurückweisung des Antrages.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018060213.L01Im RIS seit
28.01.2019Zuletzt aktualisiert am
14.02.2019