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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §3;Rechtssatz
Für die Erteilung eines Waffenpasses ist entgegen der Revision nicht die Bestimmung über die Notwehr in § 3 StGB, sondern die Rechtslage nach dem WaffG 1996 maßgebend.Für die Erteilung eines Waffenpasses ist entgegen der Revision nicht die Bestimmung über die Notwehr in Paragraph 3, StGB, sondern die Rechtslage nach dem WaffG 1996 maßgebend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030132.L02Im RIS seit
24.01.2019Zuletzt aktualisiert am
11.02.2019