RS Vwgh 2018/12/19 Ra 2018/03/0132

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Veröffentlicht am 19.12.2018
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

StGB §3;
WaffG 1996 §21 Abs2;
WaffG 1996 §22 Abs2;

Rechtssatz

Für die Erteilung eines Waffenpasses ist entgegen der Revision nicht die Bestimmung über die Notwehr in § 3 StGB, sondern die Rechtslage nach dem WaffG 1996 maßgebend.Für die Erteilung eines Waffenpasses ist entgegen der Revision nicht die Bestimmung über die Notwehr in Paragraph 3, StGB, sondern die Rechtslage nach dem WaffG 1996 maßgebend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030132.L02

Im RIS seit

24.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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