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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs8;Rechtssatz
Mit dem Pauschalbetrag des § 34 Abs. 8 EStG 1988 werden nur die Mehrkosten aufgrund der Entfernung des Ausbildungsorts vom Wohnort und nicht die Kosten des Schulbesuchs selbst berücksichtigt (vgl. bereits VwGH 20.12.1994, 94/14/0087).Mit dem Pauschalbetrag des Paragraph 34, Absatz 8, EStG 1988 werden nur die Mehrkosten aufgrund der Entfernung des Ausbildungsorts vom Wohnort und nicht die Kosten des Schulbesuchs selbst berücksichtigt vergleiche bereits VwGH 20.12.1994, 94/14/0087).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017150066.L01Im RIS seit
22.01.2019Zuletzt aktualisiert am
14.03.2019