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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Im Rahmen des § 64 Abs. 2 NAG 2005 kommt es auf das Ablegen der Prüfung im betreffenden Studienjahr und nicht auf eine allfällige Zuordnung einer Prüfung zum vorausgehenden Studienjahr an (vgl. VwGH 7.5.2018, Ra 2018/22/0040).Im Rahmen des Paragraph 64, Absatz 2, NAG 2005 kommt es auf das Ablegen der Prüfung im betreffenden Studienjahr und nicht auf eine allfällige Zuordnung einer Prüfung zum vorausgehenden Studienjahr an vergleiche VwGH 7.5.2018, Ra 2018/22/0040).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019220005.L02Im RIS seit
05.02.2019Zuletzt aktualisiert am
14.02.2019