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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBeachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2018/05/0283Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/06/0067 B 1. August 2018 RS 1Stammrechtssatz
Da die Verfahrensrechte einer Partei nicht weiter als ihre materiellen Rechte gehen, können Verfahrensfehler für die Nachbarn im Baubewilligungsverfahren nur dann von Relevanz sein, wenn damit eine Verletzung ihrer materiellen Rechte gegeben wäre (vgl. etwa VwGH 29.6.2017, Ra 2017/06/0104, mwN).Da die Verfahrensrechte einer Partei nicht weiter als ihre materiellen Rechte gehen, können Verfahrensfehler für die Nachbarn im Baubewilligungsverfahren nur dann von Relevanz sein, wenn damit eine Verletzung ihrer materiellen Rechte gegeben wäre vergleiche etwa VwGH 29.6.2017, Ra 2017/06/0104, mwN).
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018050282.L04Im RIS seit
26.02.2019Zuletzt aktualisiert am
14.03.2019