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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §30 Abs1;Rechtssatz
Beteiligungen an betrieblich tätigen, aber auch an bloß vermögensverwaltenden Personengesellschaften gelten nicht als eigene Wirtschaftsgüter, sondern als aliquote Beteiligung an jedem aktiven und passiven Wirtschaftsgut des Beteiligungsunternehmens (vgl. VwGH 24.9.2014, 2012/13/0021, VwSlg 8945 F/2014).Beteiligungen an betrieblich tätigen, aber auch an bloß vermögensverwaltenden Personengesellschaften gelten nicht als eigene Wirtschaftsgüter, sondern als aliquote Beteiligung an jedem aktiven und passiven Wirtschaftsgut des Beteiligungsunternehmens vergleiche VwGH 24.9.2014, 2012/13/0021, VwSlg 8945 F/2014).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018130052.L05Im RIS seit
22.02.2019Zuletzt aktualisiert am
10.04.2019