RS Vwgh 2019/1/24 Ro 2018/21/0011

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2019
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Eine (relevante) Lageänderung im Herkunftsstaat eines Fremden dokumentiert sich regelmäßig in neuen Länderberichten. Neue Länderberichte stellen aber nur neue Beweismittel dar. Sie vermögen gegebenenfalls neue Entwicklungen zu belegen und können, wenn das nicht der Fall ist und sie sich auf schon vor Abschluss des Erstverfahrens entstandene ("alte") Tatsachen beziehen, allenfalls eine Wiederaufnahme rechtfertigen (vgl. VwGH 19.4.2007, 2004/09/0159). Sie bewirken für sich betrachtet aber keine Sachverhaltsänderung.Eine (relevante) Lageänderung im Herkunftsstaat eines Fremden dokumentiert sich regelmäßig in neuen Länderberichten. Neue Länderberichte stellen aber nur neue Beweismittel dar. Sie vermögen gegebenenfalls neue Entwicklungen zu belegen und können, wenn das nicht der Fall ist und sie sich auf schon vor Abschluss des Erstverfahrens entstandene ("alte") Tatsachen beziehen, allenfalls eine Wiederaufnahme rechtfertigen vergleiche VwGH 19.4.2007, 2004/09/0159). Sie bewirken für sich betrachtet aber keine Sachverhaltsänderung.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018210011.J06

Im RIS seit

04.03.2019

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten