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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977 §33 Abs3;Rechtssatz
Das Kinderbetreuungsgeld ist ein steuerfreier Bezug iSd § 3 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 und sohin gemäß § 36a Abs. 3 Z 1 AlVG dem Partnereinkommen zum Zwecke der Beurteilung der Notlage hinzuzurechnen. Eine Verfassungswidrigkeit dieser Anrechnungsbestimmung ist nicht zu erkennen, zumal ihr nur die Funktion zukommt, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Partners im Hinblick darauf einzuschätzen, ob sich der Arbeitslose in einer Notlage befindet, und dem Gesetzgeber ein weiter Ermessensspielraum bei der Entscheidung zusteht, auf welche Indikatoren er sich dabei stützt.Das Kinderbetreuungsgeld ist ein steuerfreier Bezug iSd Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 5, Litera b, EStG 1988 und sohin gemäß Paragraph 36 a, Absatz 3, Ziffer eins, AlVG dem Partnereinkommen zum Zwecke der Beurteilung der Notlage hinzuzurechnen. Eine Verfassungswidrigkeit dieser Anrechnungsbestimmung ist nicht zu erkennen, zumal ihr nur die Funktion zukommt, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Partners im Hinblick darauf einzuschätzen, ob sich der Arbeitslose in einer Notlage befindet, und dem Gesetzgeber ein weiter Ermessensspielraum bei der Entscheidung zusteht, auf welche Indikatoren er sich dabei stützt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018080020.J01Im RIS seit
14.02.2019Zuletzt aktualisiert am
01.04.2019