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L92003 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung NiederösterreichNorm
AVG §56;Rechtssatz
Von einer Antragstellung iSd § 9 Abs. 2a NÖ MSG 2010 kann erst ab Einlangen des Antrages bei der Behörde die Rede sein. Indem das VwG dies verkannt hat und erstmals über einen Leistungszeitraum - sowohl die Geldleistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung als auch die darauf aufbauend zuerkannten Leistungen bei Krankheit betreffend - beginnend mit der davor gelegenen Datierung des Antrages abgesprochen hat, hat es die Sache des von ihm zu überprüfenden Verwaltungsverfahrens überschritten (vgl. VwGH 2.7. 2018, Ro 2017/12/0011; 26.1.2017, Ra 2016/21/0186). Das angefochtene Erkenntnis erweist sich daher hinsichtlich der für die vor dem Einlagen zuerkannten Leistungen als rechtswidrig infolge Unzuständigkeit des VwG (vgl. VwGH Ro 2017/12/0011 und Ra 2016/21/0186; VwGH 20.12.2017, Ra 2017/12/0028).Von einer Antragstellung iSd Paragraph 9, Absatz 2 a, NÖ MSG 2010 kann erst ab Einlangen des Antrages bei der Behörde die Rede sein. Indem das VwG dies verkannt hat und erstmals über einen Leistungszeitraum - sowohl die Geldleistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung als auch die darauf aufbauend zuerkannten Leistungen bei Krankheit betreffend - beginnend mit der davor gelegenen Datierung des Antrages abgesprochen hat, hat es die Sache des von ihm zu überprüfenden Verwaltungsverfahrens überschritten vergleiche VwGH 2.7. 2018, Ro 2017/12/0011; 26.1.2017, Ra 2016/21/0186). Das angefochtene Erkenntnis erweist sich daher hinsichtlich der für die vor dem Einlagen zuerkannten Leistungen als rechtswidrig infolge Unzuständigkeit des VwG vergleiche VwGH Ro 2017/12/0011 und Ra 2016/21/0186; VwGH 20.12.2017, Ra 2017/12/0028).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Besondere Rechtsgebiete Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018100098.L01Im RIS seit
20.02.2019Zuletzt aktualisiert am
04.03.2019