RS Vwgh 2019/1/30 Ra 2018/06/0020

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Veröffentlicht am 30.01.2019
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/06/0009 E 24. April 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Aus § 45 Abs. 3 AVG - der gemäß § 17 VwGVG 2014 in Verfahren vor Verwaltungsgerichten anzuwenden ist - ergibt sich nicht, dass ein Gutachten den Parteien schon vor der mündlichen Verhandlung zuzustellen wäre.Aus Paragraph 45, Absatz 3, AVG - der gemäß Paragraph 17, VwGVG 2014 in Verfahren vor Verwaltungsgerichten anzuwenden ist - ergibt sich nicht, dass ein Gutachten den Parteien schon vor der mündlichen Verhandlung zuzustellen wäre.

Schlagworte

Parteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018060020.L01

Im RIS seit

11.03.2019

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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