RS Vwgh 2019/1/30 Ra 2018/03/0131

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Veröffentlicht am 30.01.2019
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Das VwG hat rechtliches Gehör grundsätzlich im Rahmen einer Verhandlung einzuräumen (vgl. VwGH 13.9.2016, Ra 2016/03/0085, mwH).Das VwG hat rechtliches Gehör grundsätzlich im Rahmen einer Verhandlung einzuräumen vergleiche VwGH 13.9.2016, Ra 2016/03/0085, mwH).

Schlagworte

Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018030131.L10

Im RIS seit

21.02.2019

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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