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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2017/04/0139Rechtssatz
Vorliegend kommt den Revisionswerbern als Nachbarn nur eine eingeschränkte Parteistellung in dem Verfahren nach § 359b GewO 1994 zu, in deren Rahmen ihnen nicht das Recht zusteht, die Schutzgüter des § 74 Abs. 2 GewO 1994 zu relevieren.Vorliegend kommt den Revisionswerbern als Nachbarn nur eine eingeschränkte Parteistellung in dem Verfahren nach Paragraph 359 b, GewO 1994 zu, in deren Rahmen ihnen nicht das Recht zusteht, die Schutzgüter des Paragraph 74, Absatz 2, GewO 1994 zu relevieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017040138.L02Im RIS seit
05.03.2019Zuletzt aktualisiert am
19.04.2019