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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Zurückweisung - baupolizeiliche Aufträge - Auch ein Beschluss über einen Antrag nach § 30 Abs. 2 VwGG entfaltet die Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung, sodass bei unveränderter oder nur unwesentlich veränderter Sach- und Rechtslage einer neuerlichen Entscheidung in derselben Sache das Prozesshindernis der entschiedenen Sache (res iudicata) entgegensteht (vgl. VwGH 9.8.2016, Ra 2016/16/0057, mwN) .Zurückweisung - baupolizeiliche Aufträge - Auch ein Beschluss über einen Antrag nach Paragraph 30, Absatz 2, VwGG entfaltet die Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung, sodass bei unveränderter oder nur unwesentlich veränderter Sach- und Rechtslage einer neuerlichen Entscheidung in derselben Sache das Prozesshindernis der entschiedenen Sache (res iudicata) entgegensteht vergleiche VwGH 9.8.2016, Ra 2016/16/0057, mwN) .
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019050001.J01Im RIS seit
26.02.2019Zuletzt aktualisiert am
11.03.2019