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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §13 Abs8;Rechtssatz
Im Zusammenhang mit Anlagenverfahren sind Modifikationen eines Projektes grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren zulässig, allerdings nur so weit, als nicht der Prozessgegenstand, der den Inhalt des Spruches des verwaltungsbehördlichen Bescheides dargestellt hat, ausgewechselt wird (siehe VwGH 12.9.2016, Ra 2014/04/0037).
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018220086.L07.1Im RIS seit
21.02.2019Zuletzt aktualisiert am
12.04.2019