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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs3;Rechtssatz
Eine auch rechtswirksame Zustellung verschafft einer Partei nicht notwendigerweise die tatsächliche Kenntnis vom Inhalt des zugestellten Schriftstückes (vgl. VwGH 26.6.1990, 90/11/0042).Eine auch rechtswirksame Zustellung verschafft einer Partei nicht notwendigerweise die tatsächliche Kenntnis vom Inhalt des zugestellten Schriftstückes vergleiche VwGH 26.6.1990, 90/11/0042).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018150073.L04Im RIS seit
22.02.2019Zuletzt aktualisiert am
19.04.2019