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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2018/14/0122 Ra 2018/14/0123 Ra 2018/14/0126 Ra 2018/14/0125 Ra 2018/14/0124Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/20/0286 E 1. April 2004 RS 1Stammrechtssatz
Grundlegende politische Veränderungen in dem Staat, aus dem der Asylwerber aus wohlbegründeter Furcht vor asylrelevanter Verfolgung geflüchtet ist, können die Annahme begründen, dass der Anlass für die Furcht vor Verfolgung nicht (mehr) länger bestehe. Allerdings darf es sich dabei nicht nur um vorübergehende Veränderungen handeln (vgl. etwa das Erkenntnis vom 21. November 2002, Zl. 99/20/0171, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).Grundlegende politische Veränderungen in dem Staat, aus dem der Asylwerber aus wohlbegründeter Furcht vor asylrelevanter Verfolgung geflüchtet ist, können die Annahme begründen, dass der Anlass für die Furcht vor Verfolgung nicht (mehr) länger bestehe. Allerdings darf es sich dabei nicht nur um vorübergehende Veränderungen handeln vergleiche etwa das Erkenntnis vom 21. November 2002, Zl. 99/20/0171, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018140121.L04Im RIS seit
06.03.2019Zuletzt aktualisiert am
27.03.2019