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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §45;Rechtssatz
Eine Wiederaufnahme eines Verfahrens nach § 45 VwGG bietet keine Handhabe dafür, eine in einem abgeschlossenen Verfahren vor dem VwGH zugrunde gelegte Sachverhaltsannahme oder die Rechtsansicht des VwGH zu bekämpfen.Eine Wiederaufnahme eines Verfahrens nach Paragraph 45, VwGG bietet keine Handhabe dafür, eine in einem abgeschlossenen Verfahren vor dem VwGH zugrunde gelegte Sachverhaltsannahme oder die Rechtsansicht des VwGH zu bekämpfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019030004.J02Im RIS seit
01.03.2019Zuletzt aktualisiert am
27.03.2019