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L65005 Jagd Wild SalzburgNorm
JagdG Slbg 1993 §158 Abs1 Z8;Rechtssatz
Die Nichterfüllung des Mindestabschusses wird - abhängig von der jeweiligen Fallkonstellation - durch die § 158 Abs. 1 Z 8 bis Z 8b Slbg JagdG 1993 pönalisiert, während Z 8c die Überschreitung des Höchstabschusses betrifft und § 158 Abs. 1 Z 8d Slbg JagdG 1993 schon vom Wortlaut her ("sonst") als Auffangtatbestand konzipiert ist, also für Fälle der Nichterfüllung eines Mindestabschusses nicht zum Tragen kommen kann. Nach der für einen solchen Fall relevanten Auslegungsregel lex specialis derogat legi generali (vgl. etwa VwGH 28.6.1994, 94/04/0047) kommt daher § 158 Abs. 1 Z 8d Slbg JagdG 1993 in einem Fall - in dem spruchgemäß die Nichterfüllung eines Mindestabschusses zur Last liegt - nicht zur Anwendung. Demnach ist § 158 Abs. 1 Z 8d Slbg JagdG 1993 nicht die vorliegend anzuführende verletzte Verwaltungsvorschrift im Sinne des § 44a Z 2 VStG.Die Nichterfüllung des Mindestabschusses wird - abhängig von der jeweiligen Fallkonstellation - durch die Paragraph 158, Absatz eins, Ziffer 8 bis Ziffer 8 b, Slbg JagdG 1993 pönalisiert, während Ziffer 8 c, die Überschreitung des Höchstabschusses betrifft und Paragraph 158, Absatz eins, Ziffer 8 d, Slbg JagdG 1993 schon vom Wortlaut her ("sonst") als Auffangtatbestand konzipiert ist, also für Fälle der Nichterfüllung eines Mindestabschusses nicht zum Tragen kommen kann. Nach der für einen solchen Fall relevanten Auslegungsregel lex specialis derogat legi generali vergleiche etwa VwGH 28.6.1994, 94/04/0047) kommt daher Paragraph 158, Absatz eins, Ziffer 8 d, Slbg JagdG 1993 in einem Fall - in dem spruchgemäß die Nichterfüllung eines Mindestabschusses zur Last liegt - nicht zur Anwendung. Demnach ist Paragraph 158, Absatz eins, Ziffer 8 d, Slbg JagdG 1993 nicht die vorliegend anzuführende verletzte Verwaltungsvorschrift im Sinne des Paragraph 44 a, Ziffer 2, VStG.
Schlagworte
Verwaltungsvorschrift Mängel im SpruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018030133.L02Im RIS seit
14.03.2019Zuletzt aktualisiert am
27.03.2019