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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs1 Z1;Rechtssatz
Gemäß Art. 133 Abs. 1 Z 1 B-VG erkennt der VwGH über Revisionen gegen das Erkenntnis eines VwG wegen Rechtswidrigkeit. Anders als bei der "Sukzessivbeschwerde" nach der Rechtslage vor der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 entscheidet der VwGH nicht - allenfalls nach ihrer Ergänzung - über diese, gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG und § 87 Abs. 3 VerfGG 1953 dem VwGH "abgetretene" Beschwerde, sondern über die innerhalb der (sechswöchigen) Frist des § 26 Abs. 4 VwGG auszuführende Revision (vgl. VwGH 19.6.2018, Ra 2017/06/0197, mwN). Da eine solche nicht eingebracht wurde, der Bf aber insbesondere durch Verweis auf die Ausführungen in der Beschwerde an den VfGH seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, dass über diesen Schriftsatz entschieden werde, war die Beschwerde mangels Zuständigkeit des VwGH (ohne Erteilung eines Mängelbehebungsauftrages) gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückzuweisen.Gemäß Artikel 133, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG erkennt der VwGH über Revisionen gegen das Erkenntnis eines VwG wegen Rechtswidrigkeit. Anders als bei der "Sukzessivbeschwerde" nach der Rechtslage vor der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 entscheidet der VwGH nicht - allenfalls nach ihrer Ergänzung - über diese, gemäß Artikel 144, Absatz 3, B-VG und Paragraph 87, Absatz 3, VerfGG 1953 dem VwGH "abgetretene" Beschwerde, sondern über die innerhalb der (sechswöchigen) Frist des Paragraph 26, Absatz 4, VwGG auszuführende Revision vergleiche VwGH 19.6.2018, Ra 2017/06/0197, mwN). Da eine solche nicht eingebracht wurde, der Bf aber insbesondere durch Verweis auf die Ausführungen in der Beschwerde an den VfGH seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, dass über diesen Schriftsatz entschieden werde, war die Beschwerde mangels Zuständigkeit des VwGH (ohne Erteilung eines Mängelbehebungsauftrages) gemäß Paragraph 34, Absatz eins, VwGG zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018060005.J01Im RIS seit
28.03.2019Zuletzt aktualisiert am
10.04.2019