Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/02/0226 E 8. März 2017 RS 1Stammrechtssatz
"Sache" des Verwaltungsstrafverfahrens ist die dem Beschuldigten innerhalb der Verjährungsfrist zur Last gelegte Tat mit ihren wesentlichen Sachverhaltselementen, unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung (vgl. E 24. Februar 2014, 2012/17/0462)."Sache" des Verwaltungsstrafverfahrens ist die dem Beschuldigten innerhalb der Verjährungsfrist zur Last gelegte Tat mit ihren wesentlichen Sachverhaltselementen, unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung vergleiche E 24. Februar 2014, 2012/17/0462).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018100194.L01Im RIS seit
27.03.2019Zuletzt aktualisiert am
10.04.2019