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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ApG 1907 §10 Abs2 Z3;Rechtssatz
Selbst wenn bei Erteilung der Apothekenkonzession zu Unrecht davon ausgegangen worden sein sollte, der Konzessionswerber sei über die für die gegenständliche Betriebsstätte vorgesehene Liegenschaft verfügungsberechtigt, könnte der Inhaber einer bestehenden öffentlichen Apotheke dadurch in seinen Rechten nicht verletzt sein (vgl. VwGH 23.10.1995, 95/10/0003 = VwSlg. 14347 A/1995; 6.5.1996, 95/10/0072).Selbst wenn bei Erteilung der Apothekenkonzession zu Unrecht davon ausgegangen worden sein sollte, der Konzessionswerber sei über die für die gegenständliche Betriebsstätte vorgesehene Liegenschaft verfügungsberechtigt, könnte der Inhaber einer bestehenden öffentlichen Apotheke dadurch in seinen Rechten nicht verletzt sein vergleiche VwGH 23.10.1995, 95/10/0003 = VwSlg. 14347 A/1995; 6.5.1996, 95/10/0072).
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018100095.L04Im RIS seit
27.03.2019Zuletzt aktualisiert am
10.04.2019