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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ApG 1907 §10 Abs2 Z3;Rechtssatz
Dem Konzessionsinhaber einer bereits bestehenden Apotheke kommt im Verfahren über einen Antrag auf Erteilung der Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke in der Frage, ob die in Aussicht genommene Betriebsstätte glaubhaft gemacht wurde, kein Mitspracherecht zu (vgl. VwGH 21.5.2008, 2007/10/0029).Dem Konzessionsinhaber einer bereits bestehenden Apotheke kommt im Verfahren über einen Antrag auf Erteilung der Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke in der Frage, ob die in Aussicht genommene Betriebsstätte glaubhaft gemacht wurde, kein Mitspracherecht zu vergleiche VwGH 21.5.2008, 2007/10/0029).
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018100095.L03Im RIS seit
27.03.2019Zuletzt aktualisiert am
10.04.2019