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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §38 Abs2 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/12/0276 E 24. Jänner 2001 RS 1Stammrechtssatz
Für eine amtswegige Versetzung im LDG-Bereich genügt das Vorliegen eines "dienstlichen Interesses"; ein "wichtiges dienstliches Interesse" ist im Gegensatz etwa zu § 38 Abs. 2 BDG 1979 für die Zulässigkeit nicht erforderlich.Für eine amtswegige Versetzung im LDG-Bereich genügt das Vorliegen eines "dienstlichen Interesses"; ein "wichtiges dienstliches Interesse" ist im Gegensatz etwa zu Paragraph 38, Absatz 2, BDG 1979 für die Zulässigkeit nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018120065.L02Im RIS seit
22.03.2019Zuletzt aktualisiert am
10.04.2019