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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
AlVG 1977 §36a Abs3 Z1 idF 2013/I/067Rechtssatz
Ein aus Unterhaltsleistungen des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartners bezogenes Einkommen des Arbeitslosen wird gemäß § 36a Abs. 3 Z. 1 AlVG (in der Fassung BGBl. I Nr. 67/2013) iVm § 29 Z 1 - EStG 1988 (in der Fassung BGBl. I Nr. 22/2012) in gleicher Weise berücksichtigt wie ein Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit des Arbeitslosen.Ein aus Unterhaltsleistungen des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartners bezogenes Einkommen des Arbeitslosen wird gemäß Paragraph 36 a, Absatz 3, Ziffer eins, AlVG (in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 67 aus 2013,) in Verbindung mit Paragraph 29, Ziffer eins, - EStG 1988 (in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 22 aus 2012,) in gleicher Weise berücksichtigt wie ein Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit des Arbeitslosen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019080004.J00Im RIS seit
01.08.2019Zuletzt aktualisiert am
02.08.2019