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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ASVG §16 Abs2 Z1Rechtssatz
Der Hinweis auf die für Studierende bestehende Möglichkeit der Selbstversicherung gemäß § 16 Abs. 2 Z 1 ASVG ist im Verfahren betreffend Aufenthaltstitel nicht zielführend, solange nicht tatsächlich ein ausreichender Krankenversicherungsschutz für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abgeschlossen wurde (vgl. 9.8.2018, VwGH Ra 2018/22/0081).Der Hinweis auf die für Studierende bestehende Möglichkeit der Selbstversicherung gemäß Paragraph 16, Absatz 2, Ziffer eins, ASVG ist im Verfahren betreffend Aufenthaltstitel nicht zielführend, solange nicht tatsächlich ein ausreichender Krankenversicherungsschutz für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abgeschlossen wurde vergleiche 9.8.2018, VwGH Ra 2018/22/0081).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018220001.L02Im RIS seit
01.08.2019Zuletzt aktualisiert am
02.08.2019