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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §70 Abs2 Z2 idF 2007/I/024Rechtssatz
Bei beschränkt Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSd § 98 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 erzielen, wird die Einkommensteuer im Wege des Lohnsteuerabzugs erhoben (vgl. Doralt/Ruppe, Steuerrecht I11, Tz 781). Der Lohnsteuerabzug nach § 70 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 iVm § 99 Abs. 1 Z 1 leg. cit. ist somit lediglich eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer.Bei beschränkt Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSd Paragraph 98, Absatz eins, Ziffer 4, EStG 1988 erzielen, wird die Einkommensteuer im Wege des Lohnsteuerabzugs erhoben vergleiche Doralt/Ruppe, Steuerrecht I11, Tz 781). Der Lohnsteuerabzug nach Paragraph 70, Absatz 2, Ziffer 2, EStG 1988 in Verbindung mit Paragraph 99, Absatz eins, Ziffer eins, leg. cit. ist somit lediglich eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2016130005.J00Im RIS seit
13.09.2019Zuletzt aktualisiert am
13.09.2019