RS Vwgh 2019/6/26 Ro 2018/03/0009

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.2019
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/12/0103 E 30. Mai 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung ist für den Bescheidcharakter einer behördlichen Erledigung ebenso wenig entscheidend wie eine Gliederung dieser Erledigung nach Spruch und Begründung.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Einhaltung der Formvorschriften Rechtsmittelbelehrung Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018030009.J26

Im RIS seit

13.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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