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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/12/0103 E 30. Mai 1988 RS 1Stammrechtssatz
Das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung ist für den Bescheidcharakter einer behördlichen Erledigung ebenso wenig entscheidend wie eine Gliederung dieser Erledigung nach Spruch und Begründung.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Einhaltung der Formvorschriften Rechtsmittelbelehrung Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018030009.J26Im RIS seit
13.09.2019Zuletzt aktualisiert am
13.09.2019