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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
AlVG 1977 §33 Abs2Rechtssatz
Es entspricht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur im vorliegenden Fall noch anzuwendenden Rechtslage vor der AlVG-Novelle BGBl. I Nr. 157/2017, dass ein als Unterhaltsleistung eines getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartners bezogenes Einkommen des Arbeitslosen gemäß § 36a Abs. 3 Z 1 AlVG in Verbindung mit § 29 Z 1 EStG 1988 in gleicher Weise zu berücksichtigen ist wie ein Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit des Arbeitslosen (vgl. VwGH 12.9.2012, 2010/08/0230; 22.12.2010, 2008/08/0270).Es entspricht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur im vorliegenden Fall noch anzuwendenden Rechtslage vor der AlVG-Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 157 aus 2017,, dass ein als Unterhaltsleistung eines getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartners bezogenes Einkommen des Arbeitslosen gemäß Paragraph 36 a, Absatz 3, Ziffer eins, AlVG in Verbindung mit Paragraph 29, Ziffer eins, EStG 1988 in gleicher Weise zu berücksichtigen ist wie ein Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit des Arbeitslosen vergleiche VwGH 12.9.2012, 2010/08/0230; 22.12.2010, 2008/08/0270).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018080026.L00Im RIS seit
01.10.2019Zuletzt aktualisiert am
01.10.2019