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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ABGB §1332Rechtssatz
In einer Rechtsanwaltskanzlei sind Kontrollen (etwa anhand der Aufgabescheine rekommandierter Sendungen) vorzusehen, ob zur Postaufgabe bestimmte Sendungen auch tatsächlich zur Post gegeben und versendet wurden. Die ausdrückliche Anweisung gegenüber den stets zuverlässigen Kanzleimitarbeitern, einen Schriftsatz noch am selben Tag rekommandiert aufzugeben, genügt nicht (vgl. VwGH 26.2.2004, 2003/15/0145). Das Fehlen eines diesbezüglichen Kontrollsystems ist gerade in Fällen besonderer Dringlichkeit nicht als minderer Grad des Versehens zu werten (vgl. VwGH 29.5.2015, Ra 2015/08/0013; 18.9.2017, Ra 2017/11/0234).In einer Rechtsanwaltskanzlei sind Kontrollen (etwa anhand der Aufgabescheine rekommandierter Sendungen) vorzusehen, ob zur Postaufgabe bestimmte Sendungen auch tatsächlich zur Post gegeben und versendet wurden. Die ausdrückliche Anweisung gegenüber den stets zuverlässigen Kanzleimitarbeitern, einen Schriftsatz noch am selben Tag rekommandiert aufzugeben, genügt nicht vergleiche VwGH 26.2.2004, 2003/15/0145). Das Fehlen eines diesbezüglichen Kontrollsystems ist gerade in Fällen besonderer Dringlichkeit nicht als minderer Grad des Versehens zu werten vergleiche VwGH 29.5.2015, Ra 2015/08/0013; 18.9.2017, Ra 2017/11/0234).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017220161.L05Im RIS seit
16.09.2019Zuletzt aktualisiert am
16.09.2019