RS Vwgh 2019/8/7 Ra 2019/06/0121

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Veröffentlicht am 07.08.2019
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/05/0075 B 29. September 2016 RS 1

Stammrechtssatz

Maßgebliche Gesichtspunkte bei der Konkretisierung der Tat und der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung gesetzt wurde, sind die Wahrung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten und die Vermeidung der Gefahr einer Doppelbestrafung (Hinweis E vom 10. Dezember 2008, 2004/17/0228, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019060121.L02

Im RIS seit

30.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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