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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §26 Abs1Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2019/01/0091 Ra 2019/01/0092 Ra 2019/01/0093 Ra 2019/01/0094Rechtssatz
Für den von den Revisionswerbern begehrten Ausspruch der Anerkennung der Rechtzeitigkeit einer erhobenen Revision bietet das VwGG keine Rechtsgrundlage, weshalb der Antrag zurückzuweisen war (vgl. idS etwa VwGH 28.5.2015, Ra 2015/07/0039).Für den von den Revisionswerbern begehrten Ausspruch der Anerkennung der Rechtzeitigkeit einer erhobenen Revision bietet das VwGG keine Rechtsgrundlage, weshalb der Antrag zurückzuweisen war vergleiche idS etwa VwGH 28.5.2015, Ra 2015/07/0039).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019010090.L03Im RIS seit
24.09.2019Zuletzt aktualisiert am
24.09.2019