Index
L81709 Baulärm Umgebungslärm WienNorm
BaulärmG Wr 1973 §1Rechtssatz
Die Frage, ob ein konkreter Lärm (hier: durch das Abladen eines Baggers von einem LKW) Baulärm darstellt, betrifft nur den Einzelfall; die Zulässigkeit der Revision könnte sich daher nur ergeben, wenn in den Revisionszulässigkeitsgründen substantiiert aufgezeigt wird, dass die diesbezügliche Beurteilung des VwG grob fehlerhaft erfolgt wäre oder zu einem die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Ergebnis führen würde (vgl. VwGH 22.1.2019, Ra 2018/05/0286, mwN).Die Frage, ob ein konkreter Lärm (hier: durch das Abladen eines Baggers von einem LKW) Baulärm darstellt, betrifft nur den Einzelfall; die Zulässigkeit der Revision könnte sich daher nur ergeben, wenn in den Revisionszulässigkeitsgründen substantiiert aufgezeigt wird, dass die diesbezügliche Beurteilung des VwG grob fehlerhaft erfolgt wäre oder zu einem die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Ergebnis führen würde vergleiche VwGH 22.1.2019, Ra 2018/05/0286, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019050107.L01Im RIS seit
30.09.2019Zuletzt aktualisiert am
30.09.2019