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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §28Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2018/15/0016Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs sind einzelne Eigentumswohnungen einer gesonderten steuerlichen Betrachtung zugänglich (vgl. VwGH 29.2.2012, 2008/13/0029 und 2008/13/0111). Auf das prozentuale Verhältnis der veräußerten zu den dauerhaft vermieteten Eigentumswohnungen kommt es daher nicht entscheidend an, sofern der Tatbestand des § 23 Z 1 EStG 1988 auch sonst erfüllt ist.Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs sind einzelne Eigentumswohnungen einer gesonderten steuerlichen Betrachtung zugänglich vergleiche VwGH 29.2.2012, 2008/13/0029 und 2008/13/0111). Auf das prozentuale Verhältnis der veräußerten zu den dauerhaft vermieteten Eigentumswohnungen kommt es daher nicht entscheidend an, sofern der Tatbestand des Paragraph 23, Ziffer eins, EStG 1988 auch sonst erfüllt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018150015.L04Im RIS seit
31.10.2019Zuletzt aktualisiert am
31.10.2019