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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4Rechtssatz
Die vorliegende Revision umschreibt den Revisionspunkt mit den Rechten auf gesetzmäßige Anwendung näher bezeichneter Befreiungsbestimmungen, auf Beurteilung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise und auf eine gesetzmäßige Führung des Abgaben- und Gerichtsverfahrens zu unbestimmt (vgl. hiezu etwa die bei Steiner in Holoubek/Lang, Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen, 72, gegebenen Beispiele von zutreffenden Formulierungen).Die vorliegende Revision umschreibt den Revisionspunkt mit den Rechten auf gesetzmäßige Anwendung näher bezeichneter Befreiungsbestimmungen, auf Beurteilung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise und auf eine gesetzmäßige Führung des Abgaben- und Gerichtsverfahrens zu unbestimmt vergleiche hiezu etwa die bei Steiner in Holoubek/Lang, Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen, 72, gegebenen Beispiele von zutreffenden Formulierungen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019160009.J04Im RIS seit
27.11.2019Zuletzt aktualisiert am
27.11.2019