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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1297Rechtssatz
Durch die Bestellung eines Sachwalters (Erwachsenenvertreters) für einen bestimmten Aufgabenkreis wurde der Arbeitslose nur in seiner rechtlichen Dispositionsfähigkeit, jedoch nicht in seiner faktischen Handlungsfähigkeit beschränkt. Die Nichteinhaltung einer im Bereich des Faktischen liegenden gesetzlichen Verpflichtung, wie etwa der Wahrnehmung eines Kontrolltermins, steht nicht dem rechtsgeschäftlichen Handeln nahe, sondern kommt vielmehr dem deliktischen Handeln gleich. Insofern bedeutet die Bestellung eines Sachwalters (Erwachsenenvertreters) nur, dass die Vermutung des § 1297 erster Satz ABGB nicht gilt, sodass unter Zuhilfenahme eines medizinischen Sachverständigen zu prüfen wäre, ob der Betroffene - bezogen auf das in Rede stehende Verhalten - "eines solchen Grades des Fleißes und der Aufmerksamkeit fähig sei, welcher bei gewöhnlichen Fällen angewendet werden kann" (vgl. VwGH 22.2.2012, 2011/08/0078).Durch die Bestellung eines Sachwalters (Erwachsenenvertreters) für einen bestimmten Aufgabenkreis wurde der Arbeitslose nur in seiner rechtlichen Dispositionsfähigkeit, jedoch nicht in seiner faktischen Handlungsfähigkeit beschränkt. Die Nichteinhaltung einer im Bereich des Faktischen liegenden gesetzlichen Verpflichtung, wie etwa der Wahrnehmung eines Kontrolltermins, steht nicht dem rechtsgeschäftlichen Handeln nahe, sondern kommt vielmehr dem deliktischen Handeln gleich. Insofern bedeutet die Bestellung eines Sachwalters (Erwachsenenvertreters) nur, dass die Vermutung des Paragraph 1297, erster Satz ABGB nicht gilt, sodass unter Zuhilfenahme eines medizinischen Sachverständigen zu prüfen wäre, ob der Betroffene - bezogen auf das in Rede stehende Verhalten - "eines solchen Grades des Fleißes und der Aufmerksamkeit fähig sei, welcher bei gewöhnlichen Fällen angewendet werden kann" vergleiche VwGH 22.2.2012, 2011/08/0078).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019080067.L01Im RIS seit
31.10.2019Zuletzt aktualisiert am
31.10.2019