RS Vwgh 2019/9/18 Ro 2018/04/0002

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Veröffentlicht am 18.09.2019
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58/02 Energierecht

Rechtssatz

Neben den Kostenregulierungsinstrumentarien des Angemessenheitsgebots und der Durchschnittsbetrachtung gemäß § 79 Abs. 1 GWG 2011 wurde in § 79 Abs. 2, 3, 5 und 6 GWG 2011 das weitere Kostenregulierungsinstrumentarium der Anreizregulierung ausführlich geregelt.Neben den Kostenregulierungsinstrumentarien des Angemessenheitsgebots und der Durchschnittsbetrachtung gemäß Paragraph 79, Absatz eins, GWG 2011 wurde in Paragraph 79, Absatz 2, 3, 5 und 6 GWG 2011 das weitere Kostenregulierungsinstrumentarium der Anreizregulierung ausführlich geregelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018040002.J03

Im RIS seit

11.11.2019

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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