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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 2005 §10 Abs3Rechtssatz
Eine nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens weiterhin in Form eines Gewerbes ausgeübte selbstständige Erwerbstätigkeit vermag keine tiefgreifende Integration in den heimischen Arbeitsmarkt zu vermitteln (vgl. VwGH 22.8.2019, Ra 2018/21/0134).Eine nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens weiterhin in Form eines Gewerbes ausgeübte selbstständige Erwerbstätigkeit vermag keine tiefgreifende Integration in den heimischen Arbeitsmarkt zu vermitteln vergleiche VwGH 22.8.2019, Ra 2018/21/0134).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019210231.L02Im RIS seit
11.11.2019Zuletzt aktualisiert am
11.11.2019