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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §31 Abs1 Z4 idF 2018/I/058Rechtssatz
Eine von der Auffassung des Antragstellers abweichende Rechtsauffassung des abgelehnten Richters über die Gründe, aus denen die Verfahrenshilfe nicht zu gewähren ist, vermag nicht zu begründen, dass dieser Richter sich nicht ausschließlich von sachlichen Motiven hat leiten lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:SO2019020001.X01Im RIS seit
14.11.2019Zuletzt aktualisiert am
14.11.2019